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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2018 - L 7 AS 491/18 B   

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https://dejure.org/2018,88384
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2018 - L 7 AS 491/18 B (https://dejure.org/2018,88384)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.08.2018 - L 7 AS 491/18 B (https://dejure.org/2018,88384)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. August 2018 - L 7 AS 491/18 B (https://dejure.org/2018,88384)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2018 - L 7 AS 725/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2018 - L 7 AS 491/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei nicht der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung, sondern frühestens der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs und spätestens der Zeitpunkt der Entscheidung des Sozialgerichts, weil es Aufgabe des Beschwerdegerichts ist, die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu überprüfen und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine bestimmte Instanz an die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in dieser Instanz geknüpft ist und keinen davon losgelösten Anspruch darstellt, weshalb im Beschwerdeverfahren eintretende Änderungen der Sach- und Rechtslage insofern nach erstinstanzlicher Verfahrensbeendigung unberücksichtigt bleiben (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 16. April 2018 - L 7 AS 725/17 B - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juni 2016 - L 9 SO 427/15 B ER - Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - L 7 SO 67/10 B).
  • SG Hannover, 06.12.2006 - S 49 AS 1683/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2018 - L 7 AS 491/18
    (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. September 2015 - L 1 AS 3579/15 B - Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - S 49 AS 1683/06 ER - Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 86b Rn 26b).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.09.2015 - L 1 AS 3579/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - Änderung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2018 - L 7 AS 491/18
    (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. September 2015 - L 1 AS 3579/15 B - Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - S 49 AS 1683/06 ER - Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 86b Rn 26b).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2006 - L 9 B 21/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2018 - L 7 AS 491/18
    Im Rahmen der prognostischen Beurteilung der Möglichkeiten eines Antragserfolgs muss ein späteres Obsiegen dabei nicht wahrscheinlicher erscheinen als ein Unterliegen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. April 2006 - L 9 B 21/06 AS - Schmidt in: Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 73a Rn 7a).
  • LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2018 - L 7 AS 491/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei nicht der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung, sondern frühestens der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs und spätestens der Zeitpunkt der Entscheidung des Sozialgerichts, weil es Aufgabe des Beschwerdegerichts ist, die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu überprüfen und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine bestimmte Instanz an die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in dieser Instanz geknüpft ist und keinen davon losgelösten Anspruch darstellt, weshalb im Beschwerdeverfahren eintretende Änderungen der Sach- und Rechtslage insofern nach erstinstanzlicher Verfahrensbeendigung unberücksichtigt bleiben (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 16. April 2018 - L 7 AS 725/17 B - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juni 2016 - L 9 SO 427/15 B ER - Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - L 7 SO 67/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 SO 427/15

    Jobcenter zur Zahlung von Leistungen verpflichtet - Trotz Zweifeln an der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2018 - L 7 AS 491/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei nicht der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung, sondern frühestens der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs und spätestens der Zeitpunkt der Entscheidung des Sozialgerichts, weil es Aufgabe des Beschwerdegerichts ist, die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu überprüfen und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine bestimmte Instanz an die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in dieser Instanz geknüpft ist und keinen davon losgelösten Anspruch darstellt, weshalb im Beschwerdeverfahren eintretende Änderungen der Sach- und Rechtslage insofern nach erstinstanzlicher Verfahrensbeendigung unberücksichtigt bleiben (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 16. April 2018 - L 7 AS 725/17 B - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juni 2016 - L 9 SO 427/15 B ER - Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - L 7 SO 67/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2019 - L 14 U 72/19
    Dies gilt auch für die Beschwerdeentscheidung (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 21. August 2018 - L 7 AS 491/18 B -, und vom 3. Juli 2014 - L 1 KR 235/14 B -, jeweils in www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - L 5 AS 338/09 B -, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2020 - L 14 U 141/19
    Zwar hat der Senat zuletzt mit Beschluss vom 30. September 2019 (Verfahren L 14 U 72/19 B) entschieden, dass für die Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im PKH-Verfahren der Zeitpunkt der Entscheidungsreife maßgeblich ist und dies auch für die Beschwerdeentscheidung gilt (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 21. August 2018 - L 7 AS 491/18 B -, und vom 3. Juli 2014 - L 1 KR 235/14 B -, jeweils in www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - L 5 AS 338/09 B -, juris).
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